Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungender albw Handels GmbH (Stand: 01.11.2005) 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie deren Umfang gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- u. Lieferbedingungen. Für Verbrauchsgüterkaufverträge gelten die gesetzlichen Vorschriften. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Vorlieferanten gelten nur insoweit, als die Fa. albw Handels GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. 1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 1.4 Bei Verwendung gelieferter Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten. 2. Angebote, Leistungsumfang, Vertragsabschluss 2.1 Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Maß- und Gewichtsangaben, Zeichnungen und Abbildungen sind i.d.R. nur als Annäherungs-werte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen. 2.2 Teillieferungen sind zulässig. Bei bruch- bzw. härteempfindlichen Werkzeugen sowie Sonderanfertigungen ist es dem Verkäufer gestattet, Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge ohne weitere Vereinbarung vorzunehmen. 2.3 Die Angaben eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen u. verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Käufer - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. 2.4 Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. 3. Preise 3.1 Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung u. sonstiger Versand- und Transportspesen. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Liegen zwischen Vertragsschluss u. Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass die Lieferverzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- u. sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigt. 3.2 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. 3.3 Für Kleinaufträge unter einem Auftragswert von 50,- € wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € erhoben. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. 4.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. 4.3 Bei Zahlungsverzug u. begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen u. sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. 4.4 Soweit eine Teilzahlungsabrede getroffen ist u. der Käufer mit einer Teilzahlung mehr als 2 Wochen in Verzug gerät, ist die Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig. 4.5 Aufrechnung u. Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5. Warenrückgaben Für die Wiedereinlagerung von Waren berechnen wir mind. 10% des Warenwertes oder die uns entstandenen tatsächlichen Kosten. Eine Rücknahme können wir nur bei Vorlage von Lieferschein oder Rechnung vornehmen. Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand der Ware in der Original-Umverpackung. Keramische Artikel, Sonderanfertigungen sowie nicht lagermäßige Teile sind von Umtausch ausgeschlossen. 6. Höhere Gewalt Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände u. Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragspflichtigen der Parteien für die Dauer der Störung u. im Umfang ihrer Wirkung. Die Lieferfrist des Verkäufers verlängert sich angemessen. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. 7. Versand Verladung u. Versand erfolgen unversichert u. auf Gefahr des Empfängers. Wünsche u. Interessen des Käufers bzgl. Versandart u. Versandweg werden, soweit möglich, berücksichtigt. Dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers. 8. Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat u. dies dem Käufer anzeigt. Bei einer Direktlieferung ab Werk geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware der zum Transport bestimmten Person übergeben wurde. 9. Gewährleistung 9.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und unverzüglich schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei Untersuchung nicht erkennbar. Im Übrigen gelten §§ 377 ff HGB. 9.2 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung in Form von Ersatz- lieferung/Nachbesserung, Wandlung oder Minderung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. 9.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse durch den Käufer oder eines Dritten entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden an der Ware vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 9.4 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Verkäufers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 9.5 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten seit Lieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der gesetzlich vorgeschriebenen zwingenden Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. 10. Schadensersatzansprüche 10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung u. wegen Verzögerung der Lieferung, die über Ziffer 2.3 hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach Produkthaftungsgesetz, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens/Körpers/Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 10.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht soweit das Gesetz eine unbeschränkte, zwingende Haftung vorsieht. 11. Eigentumsvorbehalt 11.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentums- vorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige u. bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer u. Verkäufer erfüllt sind. Der Käufer ist befugt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. 11.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. 11.3 Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils nach Ziff. 11.2 an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. 11.4 Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Waren u. Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief mitzuteilen. 11.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. 11.6 Die Waren u. die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Zahlung nicht an Dritte verpfändet, zur Sicherheit abgetreten oder übereignet werden. 11.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 12. Erfüllungsort u. Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Waghäusel. Gerichtsstand ist Philippsburg. 13. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. © 2008 ALBW Handels GmbH · Dieselstraße 2 · 68753 Waghäusel-Kirrlach.