Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der albw Handels GmbH (Stand: 07/2015)

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

1. Geltung

All unsere Angebote, Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden „Leistung“) – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB, herunter zu laden von unserer Homepage. Diese sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

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2. Vertragsschluss

Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Sie beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden, er trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Bedürfnissen entspricht. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 15 Werktagen annehmen. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine der Lieferschein maßgebend. Enthält dieser Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Lieferung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht. Bei einer individuellen Sonderfertigung sind wir berechtigt, Mehr- oder Minderleistung bis zu 20% auf Rechnung des Kunden vorzunehmen.

Die Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden, er trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Bedürfnissen entspricht. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte – technische - Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Angaben oder Abbildungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Zeichnungen und technische Daten), in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie.

Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen. Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet.

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3. Preise, Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet bzw. gültigen Katalog aufgeführten Preise. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk, bzw. Versandort zzgl. MwSt. und Versand.

Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Maßgeblich ist die Gutschrift auf unserem Konto. Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich. Bei Bestellung von Ersatzteilen können wir Vorauszahlung verlangen.

Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie Zinsen i.H.v. 8%-Punkten über Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer.

Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.

Beträgt die vereinbarte Lieferzeit mehr als vier Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

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4. Lieferung

Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleiter die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abgeholt hat. Für Verzögerungen des Versanddienstleiters übernehmen wir keine Haftung.

Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir unsere Leistung oder Transport.

Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt.

Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung; Verzögerungen teilen wir mit. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten.

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5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt:

Wir behalten uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:

  • Die Leistung bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser dadurch entstehendes (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig in Höhe des Netto-Rechnungswertes auf uns übergeht.
  • Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
  • Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der Leistung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  • Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Lieferung, insbesondere durch Zwangsvollstreckung, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten der Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.

Wird unsere Leistung vom Kunden als wesentlicher Bestandteil für das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die ihm gegen den Dritten oder den, den es angeht, daraus entstehende Forderungen wertanteilsmäßig an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei Weiterverkauf eines Grundstücks, dessen wesentlicher Bestandteil unsere Leistung geworden ist, tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt wertanteilsmäßig an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherheitshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. Werden die Lieferungen wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, können wir nach billigem Ermessen zur Sicherung die Einräumung einer Grundschuld in Höhe der bestehenden Forderung verlangen.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Leistung durch freihändigen Verkauf befriedigen.

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6. Mängelrechte

Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als deren Genehmigung und als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.

Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.

Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind.

Ist die Ware mangelhaft, sind wir zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet und erbringen diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Leistung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Sollten wir uns für die Ersatzleistung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Lieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Kosten für Einbau- und Ausbau trägt der Kunde.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien oder Bedienungsanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Lieferung, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.

Rückgriffansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweislich Gewähr geleistet hat. Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels gegen uns sind ausgeschlossen.

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7. Haftung

Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden, die auf Vorsatz beruhen oder soweit Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. insbesondere Betriebsausfallversicherung).

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8. Haftungsbegrenzung/Verjährung

Bei einer Haftungsbegrenzung gemäß Ziff 7. auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 50.000,00 und bei sonstigen Schäden auf EUR 100.000,00 begrenzt; für alle solche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit weitergehende Schäden durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Falls nicht anders vereinbart, verjähren Gewährleistungsansprüche in einem 1 Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt z.B. gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vor. Bei Vorsatz oder Arglist, einem Personenschaden, Produkthaftpflichtfall oder einer Garantie gelten die gesetzlichen Fristen.

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9. Kulanzrücknahme

Für die freiwillige Rücknahme von Lieferungen, also ohne dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, berechnen wir die uns entstehenden Kosten, z.B. für die Wiedereinlagerung beim Lieferanten, mindestens jedoch 10% des Lieferwertes. Eine Rücknahme erfolgt nur bei Vorlage von Lieferschein und/oder Rechnung. Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand der Leistung in der Original-Umverpackung. Keramische Artikel, Sonderanfertigungen, sowie nicht lagermäßige Teile sind von Umtausch ausgeschlossen.

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10. Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten (Kommunikationsdaten, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) von uns zur Vertragsabwicklung verwendet werden. Wir dürfen die Daten auch zur Information des Kunden über unsere Produkte und Leistung verwenden, wenn sie typischerweise in Verbindung mit den Produkten und Leistung benutzt werden, die der Kunde bei uns erworben hat. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.

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11. Schlussbestimmungen

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz auch für Gewährleistungsansprüche Erfüllungsort. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist unser Sitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

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